Gut informiert.
Sicher geplant.
Die wichtigsten Antworten zu Buchung, Beförderungsarten, Begleitpersonen und möglicher Kostenübernahme.
Was ist eine Krankenfahrt?
Eine Krankenfahrt bringt Sie zu einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung und wieder zurück, wenn Sie während der Fahrt keine medizinisch-fachliche Betreuung benötigen. Sie kann zum Beispiel sitzend, im Rollstuhl, im E-Rollstuhl oder – nach vorheriger Abstimmung – mit Tragestuhl durchgeführt werden. Klinikfahrt.de bietet ausschließlich nicht-medizinisch betreute Fahrten an.
Was ist der Unterschied zwischen Krankenfahrt und Krankentransport?
Bei einer Krankenfahrt ist während der Beförderung keine medizinisch-fachliche Betreuung oder besondere medizinische Lagerung erforderlich. Ein qualifizierter Krankentransport mit Krankentransportwagen ist dagegen für Personen vorgesehen, die unterwegs medizinisch betreut oder fachgerecht gelagert werden müssen. Rettungsfahrten und qualifizierte Krankentransporte gehören nicht zum Angebot von Klinikfahrt.de. In einem medizinischen Notfall wählen Sie bitte 112.
Wann kann die Krankenkasse eine Krankenfahrt übernehmen?
Gesetzliche Krankenkassen können Fahrkosten übernehmen, wenn die Fahrt im Zusammenhang mit einer Kassenleistung zwingend medizinisch notwendig ist und die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für ambulante Behandlungen ist eine Übernahme grundsätzlich auf bestimmte Ausnahmefälle begrenzt. Dazu können unter anderem bestimmte schwere Mobilitätseinschränkungen oder hochfrequente Behandlungen über einen längeren Zeitraum gehören. Die verbindliche Entscheidung trifft immer Ihre Krankenkasse.
Muss die Fahrt vorher von der Krankenkasse genehmigt werden?
Das hängt vom Anlass, von der Beförderungsart und von Ihrer persönlichen Situation ab. Bestimmte Fahrten zu stationären, vor- oder nachstationären Behandlungen können ohne vorherige Genehmigung verordnet werden. Bei vielen planbaren ambulanten Serienfahrten, etwa zur Dialyse oder Strahlen- beziehungsweise Chemotherapie, ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung erforderlich. Klären Sie dies möglichst vor der ersten Fahrt direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Benötige ich eine ärztliche Verordnung?
Wenn die Krankenfahrt über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden soll, ist regelmäßig eine Verordnung der Krankenbeförderung erforderlich. Sie dokumentiert die medizinische Notwendigkeit und das geeignete Beförderungsmittel. Je nach Fall kann zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse notwendig sein. Für privat bezahlte Fahrten benötigen Sie in der Regel keine Verordnung.
Sind regelmäßige Dialyse- oder Therapiefahrten möglich?
Ja. Wiederkehrende Fahrten zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie sowie zu anderen regelmäßig stattfindenden Behandlungen können mit festen Abholzeiten geplant werden. Teilen Sie uns Terminserie, Abholadresse, Behandlungsort und Mobilitätsbedarf mit. Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme und erforderliche Genehmigung vor Beginn der Serie mit Ihrer Krankenkasse.
Welche Beförderungsarten bietet Klinikfahrt.de an?
Wir organisieren sitzende Krankenfahrten sowie Beförderungen im Rollstuhl, im E-Rollstuhl und mit Tragestuhl. Welche Variante geeignet ist, hängt von Ihrer Mobilität, Ihrem Hilfsmittel und den Gegebenheiten an Start und Ziel ab. Informieren Sie uns bitte über Stufen, Aufzüge, Gewicht und Maße eines Rollstuhls sowie weitere Besonderheiten, damit wir die Fahrt passend abstimmen können.
Kann ich während der Fahrt in meinem eigenen Rollstuhl sitzen bleiben?
Bei einer dafür geeigneten Rollstuhlfahrt ist das grundsätzlich möglich. Bitte nennen Sie uns bei der Anfrage den Rollstuhltyp und teilen Sie mit, ob es sich um einen manuellen Rollstuhl oder E-Rollstuhl handelt. Maße, Gewicht und besondere technische Eigenschaften helfen uns bei der Planung. Die konkrete Beförderungsmöglichkeit bestätigen wir nach Prüfung der Angaben.
Darf eine Begleitperson mitfahren?
Eine Begleitperson kann nach vorheriger Abstimmung häufig mitfahren. Geben Sie dies bereits bei der Buchungsanfrage an, damit Sitzplatz und Fahrzeugplanung berücksichtigt werden können. Ob die Kosten einer Begleitperson übernommen werden, muss gegebenenfalls separat mit der Krankenkasse geklärt werden.
Wie früh sollte ich eine Fahrt anfragen?
Fragen Sie so früh wie möglich an, sobald Termin, Start und Ziel feststehen. Das gilt besonders für Rollstuhl-, E-Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten sowie für wiederkehrende Termine. Kurzfristige Fahrten prüfen wir abhängig von Fahrzeug- und Personalkapazität. Eine frühe Anfrage erhöht die Chance auf die gewünschte Abholzeit.
Kann ich Hin- und Rückfahrt gemeinsam buchen?
Ja. Wenn die Behandlungsdauer planbar ist, stimmen wir beide Fahrten gemeinsam ab. Bei einem offenen Behandlungsende besprechen wir vorab, wie die Rückfahrt ausgelöst wird und welche Wartezeit entstehen kann. Änderungen sollten Sie uns möglichst früh mitteilen.
Welche Orte gehören zum Einsatzgebiet?
Unser Schwerpunkt liegt in Eschborn, im Main-Taunus-Kreis, in Frankfurt am Main, Offenbach, Hanau und im Main-Kinzig-Kreis. Fahrten zu medizinischen Zielen innerhalb des Rhein-Main-Gebiets prüfen wir individuell. Nennen Sie uns bei der Anfrage die vollständige Start- und Zieladresse.
